Die Ereignisse überschlagen sich schon wieder… ab 19. Oktober tritt eine neue CoronaVO des Landes Baden-Württemberg schon in Kraft. Für den Vereinssport gilt dann:
⇒ Sportangebote mit Laufwegen, wie beispielsweise Kinderturnen, können künftig nur noch mit 9 Kindern + Übungsleiter/in stattfinden. Es ist eine feste und konstante Gruppenzusammensetzung zu bilden.
⇒ Für das Eltern-Kind-Turnen gilt nach wie vor die Ausnahmeregelung, dass ein Elternteil plus ein Kind als eine Person zählen.
⇒ Sportangebote, die eine dauerhafte Einhaltung des Mindestabstandes ermöglichen, wie beispielsweise Fitnessangebote, können weiterhin mit mehr als 10 Personen stattfinden. Entscheidend ist hier die Hallengröße.