Allgemein, News

Neue Corona-VO ab 19.10.2020

Die  Ereignisse überschlagen sich schon wieder… ab 19. Oktober tritt eine neue CoronaVO des Landes Baden-Württemberg schon in Kraft. Für den Vereinssport gilt dann: ⇒ Sportangebote mit Laufwegen, wie beispielsweise Kinderturnen, können künftig nur noch mit 9 Kindern + Übungsleiter/in stattfinden. Es ist eine feste und konstante Gruppenzusammensetzung zu bilden. ⇒ Für das Eltern-Kind-Turnen gilt nach wie vor die Ausnahmeregelung, dass ein Elternteil plus ein Kind als eine Person zählen. ⇒ Sportangebote, die eine dauerhafte Einhaltung des Mindestabstandes ermöglichen, wie beispielsweise Fitnessangebote, können weiterhin mit mehr als 10 Personen stattfinden. Entscheidend ist hier die Hallengröße.

Allgemein

Training nach den Sommerferien

Liebe Vereinsmitglieder! Entsprechend der neuen Verordnung der Landesregierung vom 18.09.2020 kann der Sportbetrieb wieder in einem „fast“ normalen Umfang stattfinden. Es sind weiterhin Hygiene- und Abstandsregelungen sowie die Anforderungen der Gemeinde einzuhalten. Der Belegungsplan wurde den geltenden „Lüftungspausen“ angepasst. Alle Teilnehmer müssen einmalig den Gesundheitszustand bestätigen (Formular Erstteilnahme am Trainingsbetrieb –  Download unter https://www.tv-nenzingen.de/formulare/). Dieses ist den Trainern mitzubringen. Beim Eintreten sind Hände zu desinfizieren und die Abstandsregelung einzuhalten. Die Umkleidekabinen sind in der Turnhalle für begrenzte Personenzahlen wieder geöffnet, vorzugsweise wird weiterhin empfohlen,  bereits in Sportkleidung zum Training zu kommen und so das Training zu verlassen. Die Kleinkindergruppen beginnen erst nach dem 5. Oktober wieder mit dem Training. Die Eltern dürfen nicht die Turnhalle, auch nicht das

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