News

Auf die Räder ….fertig, los!

Die BW-Aktion will es zeigen: Radfahren ist klimafreundlich, gesund und liegt unserem Land am Herzen. Das Ziel: In Teams drei Wochen lang möglichst viel Fahrrad fahren und Kilometer sammeln – egal ob auf dem Weg zur Arbeit, zur Schule, zum Einkaufen oder in der Freizeit. Wer nun Lust hat im Team TV Nenzingen mitzufahren, kann sich ab sofort unter STADTRADELN –  registrieren. Wann wird geradelt? Vom 22.  Juni bis 12. Juli 2022 ist der STADTRADELN-Wettbewerb in Orsingen-Nenzingen. Wer kann mitmachen? Alle, die für den Turnverein Nenzingen sich melden wollen und Rad fahren können.  Jeder Kilometer zählt- also zögert nicht lange und meldet euch an!! www.stadtradeln.de/registrieren

News

Wir trainieren ‚ONLINE‘

Seit Anfang Januar haben die ersten Gruppen mit dem Online-Training begonnen und die Resonanz der Teilnehmer war bisher sehr positiv. Daher möchten wir auch gerne allen anderen TV-Mitgliedern, wie auch Nicht-Turnverein-Mitgliedern unser Online-Training anbieten. Das Training erfolgt über JITSI (Karate: MS Teams). Nach der Einwahl über den geteilten Link müsst ihr nur einen Namen angeben und schon seid ihr dabei! Die Kameras/Mikros der Teilnehmer bleiben während des Trainings ausgeschaltet. Wird das Bild des Trainers im Konferenzraum angeklickt, so erscheint dieser in Großformat auf dem Bildschirm. Die Übungsleiter sind 10 min vorher im Chat, falls jemand die Technik vorab testen möchte bzw. eine Kurzanleitung benötigt.  Eine Kurzanleitung hier Dienstag 19:00-20:00 Karate

Allgemein, News

Neue Corona-VO ab 19.10.2020

Die  Ereignisse überschlagen sich schon wieder… ab 19. Oktober tritt eine neue CoronaVO des Landes Baden-Württemberg schon in Kraft. Für den Vereinssport gilt dann: ⇒ Sportangebote mit Laufwegen, wie beispielsweise Kinderturnen, können künftig nur noch mit 9 Kindern + Übungsleiter/in stattfinden. Es ist eine feste und konstante Gruppenzusammensetzung zu bilden. ⇒ Für das Eltern-Kind-Turnen gilt nach wie vor die Ausnahmeregelung, dass ein Elternteil plus ein Kind als eine Person zählen. ⇒ Sportangebote, die eine dauerhafte Einhaltung des Mindestabstandes ermöglichen, wie beispielsweise Fitnessangebote, können weiterhin mit mehr als 10 Personen stattfinden. Entscheidend ist hier die Hallengröße.

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